Die ColorMatic VitoMat Abfüllmaschinen ermöglichen das Abfüllen individuell ausgemischter Farbtöne in mit Treibgas und spezifischen Zusätzen vorbefüllte ColorMatic pre-fill Lackspraydosen. Es stehen 3 unterschiedliche VitoMat Abfüllmaschinen zur Auswahl, jede bietet Vorteile für den individuellen Bedarf.Mit allen Maschinen können sowohl 400ml als auch 150ml Dosen abgefüllt werden.
Einsatzgebiet:
VitoMat I ist hervorragend geeignet für die Abfüllung von Kleinmengen.

Umweltgerecht: Die Produkte von MOTIP DUPLI sind 100% frei von gesundheitsschädlichen Schwermetallen. Die Kappen und Verpackungen bestehen aus recyclingfähigen Materialien.
Entsorgung: Nur restentleerte Gebinde dem Recycling zuführen. Gebinde mit Resten zur Problemabfallstelle bringen.
Kennzeichnung: Alle Produkte von MOTIP DUPLI entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Kennzeichnungsvorschriften gem. Richtlinie 1999/45/EG. Zubereitungsrichtlinie. Alle Aerosole entsprechen der TRGS 200 und TRG 300 sowie Aerosolrichtlinie 75/324/EWG in der zur Zeit gültigen Fassung.
Vor der Anwendung die Achtungstexte stets sorgfältig lesen und beachten!
Anwendung
Wenn Sie VitoMat I mit der dafür vorgesehenen Platte mit dem Untergrund fest verschrauben, wird das Arbeiten wesentlich erleichtert. Mit den verstellbaren Füßen kann das Gerät schnell ins Lot gebracht werden.
Diese anwendungstechnischen Informationen erfolgen nach bestem Wissen. Sie gelten jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreien Sie nicht von eigenen Prüfungen der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Anwendungen. Die Anwendung und Verarbeitung erfolgt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeit und liegt deshalb ausschließlich im Verantwortungsbereich des Anwenders. MOTIP DUPLI wird von der Haftung befreit, sofern das haftungsbegründete Ereignis nicht auf einem von MOTIP DUPLI verschuldeten Fehler beruht.
Für weitere technische Fragen erreichen Sie unsere Hotline von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr und Freitags bis 12.00 Uhr unter der Tel.-Nr. +49 (0)6266/75-266.
Stand: 08. Juli 2010
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